Know-how / Qualität / REACH
REACH Konformitätserklärung

Die Wurm GmbH & Co. KG Elektronische Systeme ist als Hersteller elektronischer Produkte im Sinne der REACH Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dez. 2006 zur Registierung, Bewertung, Zulassung Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und den Änderungen und Ergänzungen bis (EU) 2022/586 vom 08. April 2022 ein sogenannter „Produzent eines Erzeugnisses“. Die Erzeugnisse sind daher nicht als Stoff bzw. Zubereitung zu definieren (gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmung). Zudem soll aus den von Ihnen bezogenen Erzeugnissen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt werden. Somit unterliegt die Wurm GmbH & Co. KG Elektronische Systeme weder der Registrierungspflicht (ECHA) noch der Pfllicht zur Erstellung von Sicherheits-Datenblättern.

Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit vergewissern wir uns, dass auch unsere Lieferanten der Materialien und Stoffe, die wir verwenden, alle Auflagen erfüllen. Basis dafür ist die REACH Kandidatenliste (SVHC) 01/2023 der ECHA. Wir bestätigen hiermit, dass keines der durch uns in Verkehr gebrachten Erzeugnisse SVHC-Produkte der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Gewichtprozent (w/w) auf Erzeugnisebene enthält. 

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