Die Wurm GmbH & Co. KG Elektronische Systeme ist als Hersteller elektronischer Produkte im Sinne der REACH Verordnung (EU) Nr. 836/2012 ein sogenannter „Produzent eines Erzeugnisses“. Pflichten aufgrund der Herstellung und des Inverkehrbringens von Substanzen/Chemikalien zur Vorregistrierung bzw. Registrierung (ECHA) sind für uns nicht zutreffend.
Unsere an Sie gelieferten Produkte sind Erzeugnisse und daher nicht als Stoff bzw. Zubereitung zu definieren (gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmungen). Zudem soll aus den von Ihnen bezogenen Erzeugnissen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt werden. Somit unterliegt die Wurm GmbH & Co. KG Elektronische Systeme weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheits-Datenblättern. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit vergewissern wir uns, dass auch unsere Lieferanten der Materialien und Stoffe, die wir verwenden, alle Auflagen erfüllen.