Die Wurm GmbH & Co. KG Elektronische Systeme ist als Hersteller elektronischer Produkte im Sinne der REACH Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dez. 2006 zur Registierung, Bewertung, Zulassung Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und den Änderungen und Ergänzungen bis (EU) 2022/586 vom 08. April 2022 ein sogenannter „Produzent eines Erzeugnisses“. Unter normalen und vernünf-tigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen soll kein Stoff freigesetzt werden.
Wir bestätigen hiermit, dass in den von uns gelieferten Erzeugnissen, keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 02/2024) über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) enthalten sind.
Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert zu informieren, so-fern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 % enthalten ist. Im Interesse höchster Produktsicherheit vergewissern wir uns, dass unsere EU-Lieferanten alle Auflagen erfüllen.
Sofern wir eine Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir das entsprechend kommunizieren.